Wo Gold und Silber auf Vertrauen treffen

Richtlinie zur verantwortungsvollen Lieferkette für Edelmetalle

UNTERNEHMENSPOLITIK FÜR EINE VERANTWORTUNGSVOLLE LIEFERKETTE FÜR EDELMETALLE

1. EINLEITUNG

Als Kâr Katılım Gold Refinery Inc. („Kâr Katılım“, „Unternehmen“) sind wir uns der Risiken im Zusammenhang mit erheblichen negativen Auswirkungen bewusst, die durch den Abbau, den Handel, den Transport und den Export von Edelmetallen aus konfliktbetroffenen Gebieten und Hochrisikogebieten entstehen können. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, nicht zu Konflikten beizutragen, die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, Bestechung und Korruption zu bekämpfen, lokale Rechtsvorschriften einzuhalten sowie Menschenrechte und die Umwelt zu achten.

In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns dazu:

  • diese Politik als gemeinsame Referenz für das Risikobewusstsein der Lieferanten im Einklang mit verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken vom Abbauort bis zum Endverbraucher zu übernehmen und weit zu verbreiten;
  • jede Handlung zu vermeiden, die zur Finanzierung von Konflikten beiträgt, und die einschlägigen Sanktionen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des britischen Schatzamtes und des US-Schatzamtes sowie die Empfehlungen und Beschlüsse der FATF und die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften einzuhalten;
  • bei der Ausübung unserer Tätigkeiten unser starkes Managementsystem zu aktivieren und uns unserer sozialen Verantwortung bewusst zu sein, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie nationale und internationale Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).

Diese Unternehmenspolitik für die Edelmetall-Lieferkette („Richtlinie“) wurde im Rahmen des Anhangs II des Leitfadens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie der Anforderungen des Compliance-Leitfadens für verantwortungsvolle Lieferketten der Borsa İstanbul (BIST) erstellt.

2. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH

Diese Richtlinie wurde erstellt, um die Grundprinzipien und Werte von Kâr Katılım sowie die Referenzen aus dem nationalen Recht und internationalen Regelungen mit den Lieferanten zu teilen und als Leitfaden für den Aufbau und die Fortführung von Geschäftsbeziehungen zu dienen.

Alle Mitarbeiter und Führungskräfte von Kâr Katılım sind dafür verantwortlich, diese Richtlinie einzuhalten sowie die entsprechenden Verfahren von Kâr Katılım anzuwenden und zu unterstützen. Kâr Katılım erwartet von seinen externen Stakeholdern und Geschäftspartnern, dass sie im Einklang mit dieser Richtlinie handeln.

Diese Richtlinie besteht aus den folgenden Abschnitten:

  • Organisation und Verantwortlichkeiten
  • Identifizierung und Bewertung von Risiken
  • Kriterien für eine Hochrisiko-Lieferkette
  • (Know Your Customer) Prinzip und Prüfung der Lieferkette
  • Rückverfolgbarkeit von Transaktionen
  • Aufbewahrung von Aufzeichnungen zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence) in der Lieferkette
  • Schulung
  • Unsere Verpflichtungen
  • Fazit

A. Organisation und Verantwortlichkeiten

  1. Kâr Katılım ist sich seiner Verantwortung bewusst und legt großen Wert darauf, dass Edelmetalle aus legalen Quellen stammen. In diesem Sinne achtet Kâr Katılım bei der Ausübung seiner Tätigkeiten auf höchstem Niveau auf die folgenden Punkte und hält seine Praktiken streng ein:

      Nicht zu Konflikten beizutragen; keine Geschäftsbeziehungen mit Personen und Organisationen einzugehen, die an Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie Bestechung und Korruption beteiligt sind. Keine direkte oder indirekte Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen zuzulassen. Gegen Kinderarbeit, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit ohne Einwilligung der Person sowie Arbeitsausbeutung einzustehen und nicht damit in Verbindung gebracht zu werden. Gegen Sklaverei und Menschenhandel gemäß den ILO-Übereinkommen und -Empfehlungen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN Global Compact einzustehen und nicht damit in Verbindung gebracht zu werden. Gegen schwere Menschenrechtsverletzungen wie physische, verbale, sexuelle oder psychische Belästigung, Mobbing, Gewalt, Missbrauch oder Drohungen am Arbeitsplatz einzustehen und nicht damit in Verbindung gebracht zu werden. Gegen jegliche Form von Diskriminierung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Religion, Sprache, Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, nationale oder soziale Herkunft, ethnische Herkunft, Alter, Schwangerschaft, Behinderung oder politische Ansichten einzustehen und nicht damit in Verbindung gebracht zu werden. Gegen jede Erscheinungsform von Menschenrechtsverletzungen, jede Art von Folter, Grausamkeit, unmenschlicher/erniedrigender Behandlung, Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Verletzungen des internationalen humanitären Völkerrechts (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord usw.) einzustehen und nicht damit in Verbindung gebracht zu werden. Einhaltung der nationalen Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsgesetzgebung und/oder der Unternehmenspolitik sicherzustellen.
  2. Kâr Katılım verpflichtet sich, auf jeder Stufe seiner Edelmetallaktivitäten durch den Aufbau eines umfassenden Managementsystems mit einer auf Prüfung und Kontrolle ausgerichteten Organisation die Einhaltung der folgenden (jedoch nicht darauf beschränkten) Regelungen sicherzustellen und seine Richtlinien und Verfahren zu aktualisieren:

    • OECD, Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
    • Borsa İstanbul A.Ş., Compliance-Leitfaden für eine verantwortungsvolle Lieferkette für Edelmetalle
    • Borsa İstanbul A.Ş., Richtlinie zur Compliance in der verantwortungsvollen Lieferkette
    • Borsa İstanbul A.Ş., Richtlinie über das interne Kontrollsystem und die Compliance-Grundsätze für Edelmetall-Vermittlerorganisationen und Raffinerien
    • Verordnung über die Tätigkeitsschwerpunkte von Edelmetallbörsen-Vermittlerorganisationen und die Errichtung von Edelmetall-Vermittlungsinstituten
    • Verordnung über Maßnahmen zur Prävention der Wäsche von Erträgen aus Straftaten und der Terrorismusfinanzierung
    • Verordnung über das Compliance-Programm in Bezug auf Verpflichtungen zur Prävention der Wäsche von Erträgen aus Straftaten und der Terrorismusfinanzierung
  3. Kâr Katılım übt seine Tätigkeiten unter Wahrung seines geschäftlichen Rufs aus und folgt den Regeln der Redlichkeit sowie hohen moralischen, ethischen und sozialen Werten; es geht Geschäftsbeziehungen nur mit legitimen und gesetzeskonformen Geschäftspartnern ein.
  4. Kâr Katılım hat eine Organisationsstruktur und ein internes Kontrollsystem eingerichtet, um sicherzustellen, dass alle Geschäftsabläufe und Transaktionen regelmäßig, effizient und effektiv im Einklang mit den Managementstrategien und -richtlinien innerhalb des Rahmens der bestehenden Gesetze und Regeln durchgeführt werden. Dies dient der Integrität und Zuverlässigkeit des Buchhaltungs- und Aufzeichnungssystems, der rechtzeitigen und korrekten Verfügbarkeit von Informationen im Datensystem, der Erstellung, Sicherung und Aufbewahrung von Dokumenten- und Aufzeichnungssystemen sowie der Vermeidung und Aufdeckung von Fehlern, Betrug und Unregelmäßigkeiten.

B. Identifizierung und Bewertung von Risiken

Kâr Katılım identifiziert und bewertet seine Risiken im Rahmen der verantwortungsvollen Lieferkette.

In diesem Zusammenhang wird unter anderem das Vorhandensein der folgenden Punkte berücksichtigt:

    Weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen, die während des Abbaus, des Transports oder des Handels von Edelmetallen auftreten können (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Zwangs- und Pflichtarbeit unter Androhung von Strafe, schlimmste Formen der Kinderarbeit, weit verbreitete sexuelle Gewalt und andere schwere Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord). Beschaffung von Mineralien von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen oder deren Verbündeten oder Zahlungen an diese Gruppen oder deren anderweitige logistische Unterstützung oder Ausrüstung. Bestechung und Korruption. Falsche Angabe der Herkunft des Edelmetalls. Beitrag zu Konflikten. Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Prävention der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Länder, die über keine ausreichenden Regelungen zur Prävention von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche verfügen, bei der Bekämpfung dieser Verbrechen nicht ausreichend kooperieren oder von autorisierten internationalen Organisationen als riskant eingestuft werden (vom Ministerium bekannt gegebene Länder sowie deren Staatsbürger, Unternehmen und Finanzinstitute). Nichtzahlung von Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren im Zusammenhang mit dem Abbau, Handel und Export von Edelmetallen aus konfliktbetroffenen Gebieten und Hochrisikogebieten (CAHRA).

Die Prozesse zur Identifizierung und Früherkennung von Risiken, die das Bestehen, die Entwicklung und den Fortbestand des Unternehmens und der Lieferkette gefährden könnten, sowie die Bewertung identifizierter Risiken, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen und das Risikomanagement sind in den schriftlichen Verfahren des Unternehmens detailliert beschrieben.

Kâr Katılım hat im Rahmen der Risikobewertung ein effektives internes Kontrollsystem eingerichtet. In diesem Zusammenhang werden Überwachungs- und Kontrollaktivitäten gewährleistet und Transaktionen mit einem risikobasierten Ansatz geprüft, um festzustellen, ob sie gemäß der einschlägigen Gesetzgebung, den Leitfäden, den Unternehmensrichtlinien und -verfahren durchgeführt werden.

Im Falle eines ernsthaften Verdachts, eines Befundes oder der Feststellung, dass die unter den Punkten „Organisation und Verantwortlichkeiten“, „Hochrisiko-Kriterien“ und „Unsere Verpflichtungen“ in dieser Richtlinie genannten Themen missbraucht oder verletzt wurden, werden die Beziehungen zu unseren Lieferanten sofort ausgesetzt oder beendet.

Kâr Katılım kann zur Minderung von Risiken im Hinblick auf festgestellte Mängel oder Hochrisikofaktoren im Rahmen des Risikomanagements einen wirksamen Risikominderungsplan erstellen, der gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit lokalen und zentralen Behörden, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen messbare Verbesserungsplanungen bei den Geschäftspartnern umfasst. Wenn innerhalb von sechs Monaten nach Erstellung dieses Plans keine nennenswerte messbare Verbesserung bei der Vermeidung oder Verringerung des Risikos erzielt wird, wird die Geschäftsbeziehung ausgesetzt oder beendet. Im Falle einer Aussetzung wird ein revidierter Risikomanagementplan erstellt, der Leistungsziele für den schrittweisen Fortschritt festlegt, der vor der Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehung erforderlich ist.

Risikobewertung und interne Kontrollaktivitäten werden vom Beauftragten für interne Kontrolle und Compliance in der Lieferkette durchgeführt. Dies umfasst die Berichterstattung über Risiken, Mängel, Fehler und Missbräuche, die im Rahmen der Richtlinien und Verfahren für die verantwortungsvolle Lieferkette, anderer Unternehmensrichtlinien sowie sonstiger Rechtsvorschriften und Leitfäden festgestellt wurden, sowie Maßnahmen zur Verhinderung ihres erneuten Auftretens an den Vorstand. Diese Aktivitäten in Bezug auf Risikomanagement, Überwachung und Kontrolle erfolgen unter der Aufsicht und Prüfung des Vorstands.

C. Kriterien für die Lieferkette von Hochrisiko-Edelmetallen

Bei Transaktionen im Zusammenhang mit Edelmetallen im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs berücksichtigt Kâr Katılım die Warnsignale, die im Einklang mit dem Programm für verantwortungsvolle Lieferketten der Borsa İstanbul festgelegt wurden, zusammen mit seinen auf einem risikobasierten Ansatz beruhenden schriftlichen Verfahren, um festzustellen, ob eine Hochrisiko-Lieferkette vorliegt.

D. Know-Your-Customer-Prinzip und Prüfung der Lieferkette

Kâr Katılım handelt in allen Prozessen von Beginn bis zum Ende der Geschäftsbeziehung mit seinen Lieferanten gemäß dem „Know-Your-Customer-Prinzip“. Der Prozess der Kundenidentifizierung umfasst die Identifizierung, Bewertung und Überwachung aller Elemente in der Lieferkette, beginnend bei der Quelle der Edelmetalle. Kâr Katılım verfügt über ein Verfahren, das einen risikobasierten Ansatz verfolgt und die Überwachung von Transaktionen gewährleistet, um die erforderliche Sorgfalt sicherzustellen.

Kâr Katılım führt transparente interne Prüfungs-, Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssysteme durch, beginnend mit der Identifizierung der Akteure in der Edelmetall-Lieferkette. In diesem Zusammenhang werden von den Lieferanten zusammen mit den Know-Your-Customer-Formularen (KYC) Informationen und Dokumente zu ihren Tätigkeiten, Marktbereichen, Produkten und Dienstleistungen, Zahlungsarten, der Herkunft und den Formen der von ihnen gelieferten Edelmetalle sowie weitere relevante Informationen im Rahmen der Gesetzgebung und Leitfäden angefordert.

Bevor Kâr Katılım eine Geschäftsbeziehung mit bestehenden sowie neuen/potenziellen Edelmetalllieferanten eingeht, prüft es die im Rahmen der Kundenidentifizierung erhaltenen Informationen und Dokumente. Kâr Katılım fordert von den Lieferanten zusätzliche Informationen/Dokumente für eine verstärkte Sorgfaltsprüfung an, falls eine Risikosituation gemäß den im Rahmen der verantwortungsvollen Lieferkette festgelegten Risikokriterien vorliegt. Die Bewertungen zur Kundenidentifizierung und zu den Kundenrisiken entlang der Lieferkette werden während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung verfolgt, und die Kundendaten werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

E. Rückverfolgbarkeit von Transaktionen

Kâr Katılım prüft und überwacht Transaktionen mit einem risikobasierten Ansatz in angemessener Weise, um zu bestätigen, dass durchgeführte und/oder durchzuführende Transaktionen entlang der Lieferkette mit dem Risikoprofil des Lieferanten konsistent sind.

Die Überwachungstätigkeit umfasst mindestens, aber nicht beschränkt auf Folgendes:

  • Überwachung und Kontrolle von Kunden und Transaktionen der Hochrisikogruppe.
  • Überwachung und Kontrolle von Transaktionen mit Risikoländern.
  • Überwachung und Kontrolle komplexer und ungewöhnlicher Transaktionen.

F. Aufbewahrung von Aufzeichnungen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Aufzeichnungen über die erforderlichen Informationen und Dokumente zur Lieferkette werden mindestens 8 Jahre lang aufbewahrt.

G. Schulung

Der Beauftragte für interne Kontrolle und Compliance in der Lieferkette ist für die Organisation von Schulungsprogrammen verantwortlich. In diesem Zusammenhang werden je nach Bedarf Mindestschulungen zu relevanten Themen durchgeführt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgendes:

  • Devisengesetzgebung und -praxis
  • Konzept der konfliktbetroffenen und Hochrisikogebiete sowie andere Begriffe aus dem Compliance-Leitfaden
  • Gesetzgebung zur verantwortungsvollen Lieferkette, Schritte der verantwortungsvollen Lieferkette und Fallstudien zu diesem Thema
  • Risikobereiche
  • Unternehmenspolitik und -verfahren
  • Grundsätze zur Kundenidentifizierung im Rahmen der Börsenvorschriften und anderer relevanter Rechtsvorschriften, Grundsätze für Meldungen an zuständige Institutionen und Organisationen, Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht, Auskunftspflicht und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen
  • Internationale Regelungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Falls erforderlich, kann Unterstützung von Fachexperten in Anspruch genommen werden.

H. Unsere Verpflichtungen

Als Kâr Katılım bemühen wir uns, Schäden für Mensch und Umwelt zu vermeiden, und handeln im Bewusstsein des Schutzes von Umwelt und Gesundheit sowie unserer sozialen Verantwortung.

Bei der Beschaffung aus konfliktbetroffenen und Hochrisikogebieten werden wir in keiner Weise Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Zwangs- und Pflichtarbeit, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182, Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch, weit verbreitete sexuelle Gewalt, Kriegsverbrechen, Verletzungen des internationalen Menschenrechtsrechts sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord tolerieren, dazu beitragen, unterstützen, davon profitieren oder diese erleichtern.

Wenn wir ein angemessenes Risiko feststellen, dass unser Lieferant die oben beschriebenen Missbräuche begeht oder eine Beziehung zu einer Partei unterhält, die solche Missbräuche begeht oder mit ihnen in Verbindung steht, werden wir unsere Geschäftsbeziehung mit diesen Personen aussetzen oder sofort beenden.

  • Wir werden keinerlei direkte oder indirekte Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen durch den Abbau, den Transport, den Handel, die Handhabung oder den Export von Mineralien tolerieren. Wir werden keine direkte oder indirekte Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen dulden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschaffung von Mineralien von diesen Gruppen oder deren Verbündeten, Zahlungen an diese oder deren anderweitige logistische Unterstützung oder Ausrüstung. In diesem Zusammenhang werden wir keine direkte oder indirekte Unterstützung durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen für unter anderem folgende Punkte tolerieren:

    • Kontrolle von Minenstandorten, Transportwegen, Handelsplätzen für Edelmetalle und Akteuren in der Lieferkette;
    • illegale Besteuerung von oder Erpressung von Geld oder Edelmetallen an Zugangspunkten zu Minenstandorten, entlang von Edelmetall-Transportwegen oder an Orten, an denen mit Edelmetallen gehandelt wird;
    • illegale Besteuerung von oder Erpressung von Vermittlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern.

Wir werden dies unter keinen Umständen tolerieren.

Wenn wir ein angemessenes Risiko feststellen, dass unsere Lieferanten Mineralien von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen oder deren Verbündeten beziehen, Zahlungen an diese leisten oder ihnen anderweitig logistische Hilfe oder Ausrüstung zur Verfügung stellen, werden wir unsere Geschäftsbeziehung mit diesen Personen aussetzen oder sofort beenden.

  • Wir verpflichten uns zur Beseitigung direkter oder indirekter Unterstützung für private oder öffentliche Sicherheitskräfte, die Minenstandorte, Transportwege oder Akteure in der Lieferkette illegal kontrollieren oder an Zugangspunkten zu Minen, entlang von Transportwegen oder an Orten, an denen mit Mineralien gehandelt wird, illegal Steuern erheben oder Geld oder Mineralien erpressen.
  • Wir erkennen an, dass die Aufgabe privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte ausschließlich darin besteht, die Menschenrechte in und/oder um Minenstandorte und/oder entlang von Transportwegen zu schützen, die Sicherheit der Bergleute, der Ausrüstung und der Anlagen zu gewährleisten und Eingriffe in den Minenstandort oder die Transportwege zu verhindern.
  • Falls Kâr Katılım oder ein Unternehmen in unserer Lieferkette Verträge mit öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften abschließt, verpflichten wir uns zur Einhaltung freiwilliger Prinzipien zu Sicherheit und Menschenrechten oder zur Bemühung, dass die von uns beauftragten Sicherheitskräfte diese Prinzipien einhalten. Insbesondere werden wir Überprüfungspolitiken unterstützen, die sicherstellen sollen, dass Personen oder Einheiten von Sicherheitskräften, von denen bekannt ist, dass sie für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, nicht eingestellt werden, und wir werden Schritte zur Erstellung solcher Politiken unternehmen.
  • Wir werden Bemühungen unterstützen und Schritte unternehmen, um mit zentralen oder lokalen Behörden, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten, um zu praktikablen Lösungen beizutragen, wie Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Rechenschaftspflicht bei Zahlungen an öffentliche oder private Sicherheitskräfte zur Gewährleistung der Sicherheit verbessert werden können.
  • Aufgrund der spezifischen Position unseres Unternehmens in der Lieferkette werden wir in Fällen, in denen wir ein angemessenes Risiko für eine direkte oder indirekte Unterstützung öffentlicher oder privater Sicherheitskräfte feststellen, unverzüglich gemeinsam mit den vorgelagerten Lieferanten und anderen Stakeholdern einen Risikomanagementplan erstellen und umsetzen, um dieses Risiko zu vermeiden oder zu verringern. Falls in solchen Fällen die Initiativen zur Risikominderung innerhalb von sechs Monaten nach Erstellung des Risikomanagementplans fehlschlagen, werden wir unsere Geschäftsbeziehung mit den vorgelagerten Lieferanten aussetzen oder beenden.
  • Kâr Katılım wird keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen oder fordern, um die wahre Herkunft von Mineralien zu verschleiern oder zu verdecken, oder für den Abbau, Handel, Transport und Export von Edelmetallen oder für die falsche Angabe von an Staaten gezahlten Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, und wir werden Bestechungsforderungen widerstehen.
  • In Fällen, in denen wir angemessen feststellen, dass ein Geldwächerisiko besteht, das aus illegaler Besteuerung oder Erpressung von Mineralien an Zugangspunkten zu Minenstandorten, entlang von Transportwegen oder an Handelsplätzen durch vorgelagerte Lieferanten resultiert, werden wir Bemühungen zur wirksamen Verhinderung von Geldwäsche unterstützen und Schritte unternehmen, um zu deren Verhinderung beizutragen.
  • Kâr Katılım wird unter Berücksichtigung internationaler Standards sicherstellen, dass alle Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren im Zusammenhang mit dem Abbau, Handel und Export von Mineralien in konfliktbetroffenen und Hochrisikogebieten an die Staaten gezahlt werden.
  • Aufgrund der spezifischen Position unseres Unternehmens in der Lieferkette verpflichten wir uns zur Zusammenarbeit mit Lieferanten, Regierungsbehörden, internationalen Organisationen, NGOs und betroffenen Dritten, um das Risiko negativer Auswirkungen durch messbare Schritte nach einem angemessenen Zeitplan zu verhindern oder zu verringern. Falls Initiativen zur Risikominderung fehlschlagen, werden wir unsere Transaktionen mit den vorgelagerten Lieferanten aussetzen oder beenden.
  • Wir werden unsere Geschäftsbeziehung sofort aussetzen oder beenden, falls wir ein angemessenes Risiko feststellen, dass unsere Lieferanten nichtstaatliche bewaffnete Gruppen direkt oder indirekt unterstützen und/oder Waren von einer Partei beziehen, die solche Unterstützung leistet und/oder mit einer solchen Partei in Verbindung steht.
  • Kâr Katılım stellt sicher, dass Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Edelmetallen über offizielle Bankkanäle abgewickelt werden. Jede Zahlung unter Beteiligung von Kâr Katılım, die bar außerhalb einer Bank erfolgt, ist nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung möglich und wenn die Informationen zur Zahlung zuverlässig und überprüfbar sind.

Kâr Katılım verfolgt unter anderem das Prinzip der „Null-Toleranz“ gegenüber folgenden Punkten:

  • Wenn wir ein angemessenes Risiko feststellen, dass unsere Lieferanten Edelmetalle beziehen, die aus Gebieten stammen, die von der UNESCO zum „Weltkulturerbe“ erklärt wurden, werden wir die Geschäftsbeziehung mit diesen Personen sofort beenden.
  • Falls festgestellt wird, dass abgebautes oder recyceltes Edelmetall unter Verletzung internationaler Sanktionen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sanktionen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des britischen Schatzamtes, des US-Schatzamtes und der FATF) erlangt wurde, werden wir niemals eine Geschäftsbeziehung eingehen.
  • Wir werden es nicht tolerieren, wenn Geschäftspartner, vorgelagerte Unternehmen und/oder deren wirtschaftlich Berechtigte, die Edelmetalle oder recycelbare Edelmetalle liefern, in Geldwäsche, Betrug, Terrorismus, schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind oder direkte und/oder indirekte Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Organisationen leisten.

I. Feedback der Beteiligten

Feedback und Meinungen von Beteiligten zu dieser Richtlinie werden geschätzt. Jegliches Feedback kann über die Kanäle der Whistleblowing-Policy gemeldet werden. Bei diesen Meldungen ist die Einhaltung der Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten wesentlich.

E-Mail-Adresse: uyum@kargold.com
Adresse: Yarımburgaz Mah. 1. Cumhuriyet Cad. No:50/1
Küçükçekmece/İstanbul/Türkei
Telefonnummer: +90 444 6 527

J. Fazit

Praktiken für eine verantwortungsvolle Edelmetall-Lieferkette sind ein Grundsatz und eine Verpflichtung von Kâr Katılım. Die Mitarbeiter von Kâr Katılım sind verpflichtet, im Einklang mit allen geltenden Gesetzen, Richtlinien und Verfahren des Unternehmens zu handeln. Kâr Katılım verfolgt alle Entwicklungen zu den in dieser Richtlinie genannten Themen aufmerksam und wendet alle Aktualisierungen in der nationalen und internationalen Gesetzgebung und Praxis auf seine Tätigkeiten an.

K. Inkrafttreten und Revision

Der Vorstand ist befugt und verantwortlich für die Aktualisierung dieser Richtlinie bei Bedarf. Aktualisierungsarbeiten an der Richtlinie werden von der Compliance-Einheit durchgeführt und dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt.

Datum des Vorstandsbeschlusses: 13.01.2026
Versionsnummer: V.0

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